AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Garten-, Pflege- und Baumarbeiten
Garten- und Landschaftsbau · Gartenpflege · Baumarbeiten und Problemfällungen
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über Garten- und Landschaftsbauarbeiten, Gartenpflege, Baumarbeiten und Problemfällungen sowie damit zusammenhängende Leistungen zwischen der
Engelhorn GmbH & Co. KG
Bergstraße 4, 78727 Oberndorf am Neckar – Aistaig
Telefon 0 74 23 / 25 86 · Telefax 0 74 23 / 63 38 · E-Mail info@engelhorns-welt.de
Registergericht Stuttgart HRA 480332 · USt-IdNr. DE142645821
Persönlich haftende Gesellschafterin: Engelhorn Beteiligungs-GmbH, Registergericht Stuttgart HRB 480565, vertreten durch die Geschäftsführerin Melanie Engelhorn-Jackl
(nachfolgend „wir“ oder „Auftragnehmer“) und dem Kunden.
(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist, wer bei Abschluss des Vertrags in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). § 15 dieser AGB gilt ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt.
(4) Individuell getroffene Vereinbarungen mit dem Kunden – einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen – sowie gesonderte Verträge, insbesondere Bau-, Rahmen- und Vergabeverträge mit Bauträgern oder öffentlichen Auftraggebern, haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB.
(5) Für den Verkauf von Waren ohne Einbau oder Verarbeitung durch uns gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Warenverkauf und die Brennstofflieferung.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet oder mit einer Bindefrist versehen sind. Ist eine Bindefrist angegeben, halten wir uns bis zu deren Ablauf an das Angebot gebunden.
(2) Der Vertrag kommt durch die Annahme unseres Angebots durch den Kunden oder durch unsere Auftragsbestätigung zustande. Die Annahme kann in Textform oder mündlich erklärt werden.
(3) Angaben in Angeboten, insbesondere Mengen, Massen und Flächen, beruhen auf einer Vorabermittlung und stehen unter dem Vorbehalt des tatsächlichen Aufmaßes, soweit nicht ausdrücklich ein Pauschalpreis vereinbart ist.
(4) Für die Richtigkeit eines Kostenvoranschlags übernehmen wir keine Gewähr. Zeichnet sich ab, dass die veranschlagten Kosten wesentlich überschritten werden, zeigen wir dies dem Kunden unverzüglich an (§ 650 BGB).
§ 3 Leistungsumfang, Nachträge und Zusatzleistungen
(1) Der Umfang unserer Leistung ergibt sich aus dem Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung. Nicht ausdrücklich aufgeführte Leistungen sind nicht geschuldet.
(2) Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs sowie zusätzlich erforderlich werdende Arbeiten werden gesondert vereinbart und gesondert vergütet. Wir bestätigen Nachträge vor Ausführung in Textform, soweit dies nach den Umständen möglich und zumutbar ist.
(3) Zeigen sich bei der Ausführung Umstände, die bei Vertragsschluss nicht erkennbar waren – insbesondere im Untergrund liegende Hindernisse, Altlasten, Leitungen, Fundamente, abweichende Bodenverhältnisse oder ein vom Kunden nicht mitgeteilter Zustand von Bäumen –, zeigen wir dies unverzüglich an und stimmen das weitere Vorgehen mit dem Kunden ab. Der hierdurch entstehende Mehraufwand ist gesondert zu vergüten.
(4) Bei Verbrauchern gilt für Nachträge, die ausschließlich per E-Mail, Telefon oder außerhalb unserer Geschäftsräume vereinbart werden, ein eigenständiges Widerrufsrecht. Wir belehren hierüber gesondert.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt sicher, dass die Arbeiten zum vereinbarten Termin ungehindert aufgenommen werden können. Er hat insbesondere
a) eine ausreichende Zufahrt und Aufstellfläche für Fahrzeuge, Maschinen, Hubarbeitsbühnen und Container bereitzustellen und auf Zufahrts-, Gewichts- oder Höhenbeschränkungen hinzuweisen;
b) die Lage sämtlicher im Boden oder im Bauwerk verlaufender Leitungen und Anlagen (Strom, Gas, Wasser, Abwasser, Telekommunikation, Drainagen, Bewässerung, Erdwärmesonden) sowie den Verlauf der Grundstücksgrenzen mitzuteilen und erforderlichenfalls durch Einholung von Auskünften der Versorgungsträger zu klären;
c) die Arbeitsflächen zu räumen und bewegliche Gegenstände, Fahrzeuge und empfindliche Pflanzen zu entfernen oder zu sichern;
d) Wasser- und Stromanschlüsse in erforderlichem Umfang unentgeltlich zur Verfügung zu stellen;
e) die Zustimmung betroffener Dritter, insbesondere von Nachbarn und Miteigentümern, einzuholen, soweit deren Grundstücke oder Rechte berührt werden.
(2) Unterbleiben diese Mitwirkungshandlungen oder erfolgen sie nicht rechtzeitig, verschieben sich die Ausführungsfristen entsprechend. Den daraus entstehenden Mehraufwand, insbesondere Wartezeiten, vergebliche Anfahrten und Vorhaltekosten, hat der Kunde zu ersetzen. Für Schäden an Leitungen und Anlagen, deren Lage uns nicht oder unrichtig mitgeteilt wurde, haften wir nicht; dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
§ 5 Genehmigungen, Natur- und Artenschutz
(1) Erforderliche behördliche Genehmigungen, Ausnahmen und Befreiungen hat der Kunde einzuholen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Dies gilt insbesondere für Fällgenehmigungen nach kommunalen Baumschutzsatzungen sowie für Genehmigungen nach dem Naturschutz- und Wasserrecht. Auf Wunsch unterstützen wir den Kunden gegen gesonderte Vergütung.
(2) Wir weisen darauf hin, dass es nach § 39 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BNatSchG in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September verboten ist, Bäume außerhalb des Waldes und gärtnerisch genutzter Flächen sowie Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen; zulässig bleiben schonende Form- und Pflegeschnitte. Weitergehende artenschutzrechtliche Verbote, insbesondere zum Schutz besetzter Nist- und Ruhestätten, gelten ganzjährig.
(3) Stellt sich vor oder während der Ausführung heraus, dass die Leistung aus natur- oder artenschutzrechtlichen Gründen nicht oder nicht im vorgesehenen Zeitraum erbracht werden darf, sind wir zur Unterbrechung berechtigt und verpflichtet. Die Ausführungsfrist verlängert sich entsprechend; bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten. Ansprüche des Kunden wegen Verzögerung bestehen in diesem Fall nicht.
§ 6 Ausführungstermine, Witterung, Behinderung
(1) Ausführungstermine und -fristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
(2) Bei Witterungsverhältnissen, die eine fachgerechte Ausführung nicht zulassen oder unzumutbar erschweren – insbesondere Frost, Dauernässe, Schneelage, Sturm oder anhaltende Hitze –, sind wir berechtigt, die Arbeiten zu unterbrechen und zu einem neuen Termin fortzusetzen. Bei Baumarbeiten gilt dies insbesondere für Arbeiten in Seilklettertechnik und mit Hubarbeitsbühnen.
(3) Höhere Gewalt, Streik, Lieferengpässe, behördliche Anordnungen und sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände befreien uns für die Dauer und im Umfang der Behinderung von der Leistungspflicht. Dauert die Behinderung länger als drei Monate an, sind beide Parteien berechtigt, von noch nicht erfüllten Leistungen zurückzutreten.
(4) In allen Fällen der Absätze 2 und 3 informieren wir den Kunden unverzüglich und teilen einen neuen Termin mit.
§ 7 Vergütung und Zahlung
(1) Es gilt die im Angebot beziehungsweise in der Auftragsbestätigung vereinbarte Vergütungsart – Einheitspreise, Pauschalpreis oder Abrechnung nach Aufwand. Ist hierzu nichts vereinbart, erfolgt die Abrechnung nach Aufmaß auf Grundlage der angebotenen Einheitspreise.
(2) Gegenüber Verbrauchern sind sämtliche Preise Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Materiallieferungen, Entsorgung, Container, Hubarbeitsbühnen, Halteverbotszonen und ähnliche Nebenleistungen werden gesondert ausgewiesen.
(3) Wir sind berechtigt, Abschlagszahlungen in Höhe des Wertes der jeweils erbrachten und nach dem Vertrag geschuldeten Leistungen zu verlangen (§ 632a BGB). Bei Aufträgen mit längerer Ausführungsdauer oder erheblichem Materialeinsatz können wir eine angemessene Vorauszahlung für zu beschaffendes Material verlangen.
(4) Die Vergütung ist, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von zehn Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Voraussetzung der Fälligkeit der Schlusszahlung ist die Abnahme der Leistung.
(5) Der Kunde kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung leistet; gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, wenn auf diese Folge in der Rechnung besonders hingewiesen wurde. Eine frühere Mahnung bleibt unberührt. Während des Verzugs ist die Vergütung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verzinsen.
(6) Ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit sein Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt ist oder auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 8 Abnahme
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die vertragsgemäß erbrachte Leistung abzunehmen. Wir können nach Fertigstellung eine gemeinsame förmliche Abnahme verlangen; über das Ergebnis wird ein Protokoll erstellt.
(2) Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Abnahme, insbesondere § 640 BGB.
(3) Die Ingebrauchnahme der Leistung durch den Kunden gilt als Abnahme, soweit sich aus den Umständen nichts anderes ergibt.
§ 9 Mängelansprüche und Verjährung
(1) Für Mängel unserer Leistung gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Wir sind zunächst zur Nacherfüllung berechtigt und verpflichtet; die Art der Nacherfüllung wählen wir nach § 635 Abs. 1 BGB.
(2) Der Kunde hat uns die zur Mängelbeseitigung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben und den Zugang zu ermöglichen.
(3) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt nach § 634a BGB fünf Jahre bei Bauwerken – hierzu zählen insbesondere Pflaster-, Platten-, Naturstein-, Mauer-, Treppen-, Entwässerungs- und Bewässerungsarbeiten sowie fest gegründete Zaun- und Sichtschutzanlagen – und zwei Jahre bei sonstigen Werkleistungen. Die Frist beginnt mit der Abnahme.
(4) Mängelansprüche bestehen nicht, soweit ein Mangel auf unterlassener oder unsachgemäßer Pflege, auf Eingriffen des Kunden oder Dritter, auf ungeeigneten Standortbedingungen, die uns nicht mitgeteilt wurden, oder auf üblicher Abnutzung beruht.
§ 10 Pflanzen und Anwachsen
(1) Pflanzen, Rollrasen, Substrate und Naturmaterialien sind Naturprodukte. Abweichungen in Wuchsform, Größe, Färbung und Struktur sind produkttypisch und stellen keinen Mangel dar.
(2) Wir haften dafür, dass die gelieferten Pflanzen bei Übergabe gesund und artgerecht beschaffen sind und fachgerecht eingebaut wurden. Das Anwachsen und die weitere Entwicklung hängen maßgeblich von Pflege, Bewässerung und Witterung ab und liegen daher außerhalb unseres Einflussbereichs. Eine Anwuchsgewährleistung übernehmen wir nur bei gesonderter Vereinbarung, insbesondere im Rahmen einer beauftragten Fertigstellungs- oder Entwicklungspflege.
(3) Wir übergeben dem Kunden auf Wunsch Pflege- und Bewässerungshinweise. Der Kunde ist für deren Beachtung verantwortlich.
§ 11 Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Ebenfalls unbeschränkt haften wir bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht – das heißt einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf – ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist unsere Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
§ 12 Kündigung
(1) Der Kunde kann den Vertrag bis zur Vollendung der Leistung jederzeit kündigen (§ 648 BGB). In diesem Fall sind wir berechtigt, die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu verlangen; die gesetzliche Vermutungsregel des § 648 Satz 3 BGB bleibt unberührt.
(2) Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund (§ 648a BGB) bleibt unberührt.
(3) Die Kündigung bedarf bei Bauverträgen der Schriftform (§ 650h BGB); im Übrigen genügt Textform.
§ 13 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Verbrauchern steht bei Verträgen, die außerhalb unserer Geschäftsräume – etwa beim Ortstermin auf dem Grundstück des Kunden – oder ausschließlich über Fernkommunikationsmittel geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Dies gilt auch für gesondert vereinbarte Nachträge und Zusatzleistungen.
(2) Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung, die diesen AGB als Anlage beigefügt ist und dem Verbraucher bei Vertragsschluss ausgehändigt wird.
(3) Soll mit der Ausführung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen werden, bedarf es des ausdrücklichen Verlangens des Verbrauchers in Textform. Die entsprechende Erklärung holen wir mit den Auftragsunterlagen ein.
§ 14 Verbraucherstreitbeilegung
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 VSBG teilzunehmen.
§ 15 Ergänzende Regelungen gegenüber Unternehmern
Gilt nicht gegenüber Verbrauchern
Die nachfolgenden Regelungen gelten ausschließlich, wenn der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(1) Für Werkleistungen, die nicht Bauwerksleistungen im Sinne des § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB sind, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Abnahme. Unberührt bleiben Ansprüche wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Ansprüche wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Mängel sind unverzüglich nach Feststellung in Textform unter genauer Bezeichnung anzuzeigen.
(3) Wird die Geltung der VOB/B vereinbart, gehen deren Regelungen diesen AGB vor, soweit sie von ihnen abweichen.
(4) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist unser Geschäftssitz in Oberndorf am Neckar. Wir sind darüber hinaus berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen. Ausschließliche gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland bleiben zwingende verbraucherschützende Vorschriften des Aufenthaltsstaates unberührt.
(2) Erfüllungsort für unsere Leistungen ist der jeweilige Ausführungsort; Erfüllungsort für die Zahlung ist Oberndorf am Neckar.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für den Warenverkauf und die Brennstofflieferung
Heizöl · Holzpellets · Holz- und Rindenbriketts · Brennholz · Erden und Rindenmulch · Weihnachtsbäume und Zubehör
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über die Lieferung von Waren, insbesondere von Heizöl, Holzpellets, Holz- und Rindenbriketts, Brennholz, Erden, Rindenmulch, Weihnachtsbäumen und Zubehör, die zwischen der
Engelhorn GmbH & Co. KG
Bergstraße 4, 78727 Oberndorf am Neckar – Aistaig
Telefon 0 74 23 / 25 86 · Telefax 0 74 23 / 63 38 · E-Mail info@engelhorns-welt.de
Registergericht Stuttgart HRA 480332 · USt-IdNr. DE142645821
Persönlich haftende Gesellschafterin: Engelhorn Beteiligungs-GmbH, Registergericht Stuttgart HRB 480565, vertreten durch die Geschäftsführerin Melanie Engelhorn-Jackl
(nachfolgend „wir“ oder „Verkäufer“) und dem Kunden geschlossen werden.
(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). § 12 dieser AGB gilt ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt.
(4) Individuell getroffene Vereinbarungen mit dem Kunden – einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen – sowie gesonderte Verträge (insbesondere Wärmekonto- und Heizölkonto-Vereinbarungen, Rahmenverträge, Bau- und Vergabeverträge) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
a) Allgemein
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet oder mit einer Bindefrist versehen sind. Preisangaben in Preislisten, Prospekten und auf unserer Internetseite sind freibleibend.
(2) Bestellungen im Ladengeschäft, telefonisch, per E-Mail oder per Telefax sind verbindliche Angebote des Kunden. Der Vertrag kommt durch unsere Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Lieferung zustande. Bei Barverkäufen im Ladengeschäft oder am Abholmarkt kommt der Vertrag mit Übergabe der Ware zustande.
(3) Der Vertragsschluss steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass wir die Nichtlieferung nicht zu vertreten haben, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit unserem Zulieferer. Über die Nichtverfügbarkeit der Leistung informieren wir den Kunden unverzüglich; eine bereits erbrachte Gegenleistung erstatten wir unverzüglich zurück.
(4) Betriebsstörungen durch höhere Gewalt, Streik, Rohstoff- oder Energiemangel, extreme Witterungsverhältnisse oder andere Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, befreien uns für die Dauer und im Umfang der Behinderung von der Lieferpflicht. Dauert die Behinderung länger als drei Monate an, sind beide Vertragsparteien berechtigt, von noch nicht erfüllten Verträgen zurückzutreten.
b) Bestellungen über unseren Online-Shop
(5) Die Darstellung der Waren in unserem Online-Shop stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Bestellung.
(6) Mit dem Anklicken der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags ab. Wir nehmen dieses Angebot bei den im Shop angebotenen Zahlungsarten unmittelbar mit Absenden der Bestellung an; der Vertrag kommt in diesem Zeitpunkt zustande. Der Kunde erhält unverzüglich eine Bestellbestätigung per E-Mail.
(7) Der Kunde kann seine Eingaben vor Absenden der Bestellung jederzeit mit den im Bestellablauf vorgesehenen Korrekturhilfen prüfen und ändern. Der Vertragstext wird von uns gespeichert und dem Kunden gemeinsam mit diesen AGB in Textform übersandt. Die Vertragssprache ist Deutsch.
§ 3 Beschaffenheit der Ware, Mengen und Maßangaben
(1) Die Beschaffenheit der gelieferten Ware entspricht den einschlägigen handelsüblichen Normen. Muster, Proben und Analysedaten geben unverbindliche Anhaltspunkte für die durchschnittliche Beschaffenheit der Ware. Abweichungen im handelsüblichen Rahmen sind zulässig.
(2) Die Lieferung und Abrechnung von Heizöl EL erfolgt temperaturkompensiert auf der Basis von 15 °C. Abgerechnet wird die tatsächlich abgegebene Menge nach der eichamtlich geprüften Messeinrichtung des Tankwagens.
(3) Holz, Erden, Rindenmulch, Pflanzen und Weihnachtsbäume sind Naturprodukte. Abweichungen in Farbe, Wuchsform, Struktur, Geruch, Feuchtegehalt sowie geringfügige Maßabweichungen sind produkttypisch und stellen keinen Mangel dar. Bei Brennholz sind minimale Längendifferenzen der Holzscheite unvermeidbar. Bei Weihnachtsbäumen beziehen sich Größenangaben auf Größenklassen; die tatsächliche Höhe kann innerhalb der angegebenen Spanne abweichen.
(4) Maß-, Gewichts- und Mengenangaben bei Schüttgütern und lose gelieferter Ware gelten als ungefähre Angaben. Abweichungen bis zu 10 v. H. sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind; abgerechnet wird stets die tatsächlich gelieferte Menge.
Hinweis zur Lagerung: Alle Holzprodukte sind trocken zu lagern. Palettenware darf nicht im Regen stehen; bei Brennholz ist für ausreichende Belüftung zu sorgen. Schäden, die auf unsachgemäßer Lagerung nach Gefahrübergang beruhen, sind keine Mängel der Ware.
§ 4 Preise, Zahlung, Verzug
(1) Es gilt der bei Vertragsschluss vereinbarte Preis. Gegenüber Verbrauchern sind sämtliche Preise Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Liefer-, Zufuhr-, Einblas- und Logistikpauschalen werden gesondert ausgewiesen und nach der jeweils gültigen Preisliste berechnet.
(2) Bei Brennstofflieferungen ist der Kaufpreis, sofern nichts anderes vereinbart ist, bei Lieferung gegen Quittung in bar zu zahlen. Ist Zahlung auf Rechnung vereinbart, ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug innerhalb von zehn Tagen ab Rechnungserhalt fällig. Ein Skontoabzug bedarf einer gesonderten Vereinbarung in Textform.
(3) Bei Bestellungen über unseren Online-Shop erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe Ltd., 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, Irland. Die angebotenen Zahlungsarten werden dem Kunden im Bestellvorgang angezeigt. Der Rechnungsbetrag wird je nach gewählter Zahlungsart unmittelbar nach Absenden der Bestellung eingezogen bzw. dem angegebenen Konto belastet. Für die Nutzung der angebotenen Zahlungsarten erheben wir kein zusätzliches Entgelt.
(4) Der Kunde kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung leistet; gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, wenn auf diese Folge in der Rechnung besonders hingewiesen wurde. Eine frühere Mahnung bleibt unberührt. Während des Verzugs ist der Kaufpreis nach den gesetzlichen Vorschriften zu verzinsen; die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(5) Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass unser Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und, gegebenenfalls nach Fristsetzung, zum Rücktritt berechtigt (§ 321 BGB). Wir sind in diesem Fall berechtigt, noch ausstehende Lieferungen von einer Vorauszahlung oder einer Sicherheitsleistung abhängig zu machen.
(6) Ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit sein Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt ist oder auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 5 Lieferung, Mitwirkungspflichten des Kunden, Gefahrübergang
(1) Liefertermine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind. Die Art der Versendung steht in unserem Ermessen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(2) Der Kunde hat spätestens bei der Bestellung sämtliche für die Lieferung erheblichen Umstände anzugeben. Dazu gehören insbesondere:
a) Zufahrts- und Lieferbeschränkungen (z. B. Gewichts- oder Höhenbeschränkungen, enge Zufahrten, Baustellen);
b) die Lage des Grundstücks in einem Wasserschutz-, Heilquellenschutz- oder Überschwemmungsgebiet;
c) bei Heizöl: Anzahl, Art, Fassungsvermögen und Freimenge der Tanks sowie das Vorhandensein und die Funktionsfähigkeit eines zugelassenen Grenzwertgebers und eines ordnungsgemäßen Füllanschlusses;
d) bei Pellets und sonstiger loser Ware: Lage und Beschaffenheit des Lagerraums sowie die erforderliche Schlauchlänge.
(3) Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Anlage betriebssicher und mängelfrei ist, die vorgeschriebenen Sicherheitseinrichtungen funktionsfähig sind und dem Fahrzeug ein gefahrloser Zugang zur Anlage gewährt wird. Der Kunde oder eine von ihm beauftragte Person soll bei der Befüllung anwesend sein. Werden die Angaben nach Absatz 2 nicht, nicht rechtzeitig oder unzutreffend gemacht, tragen wir für die hieraus entstehenden Schäden keine Verantwortung; entstehende Mehrkosten einer vergeblichen Anfahrt oder eines Abbruchs der Lieferung sind vom Kunden zu ersetzen.
(4) Bei Lieferungen mit einer Schlauchlänge von mehr als 30 Metern können wir für die Qualität der eingeblasenen Ware keine Gewähr übernehmen. Eine Befüllung ohne Grenzwertgeber (sogenannte Pistolenbefüllung) erfolgt nur, soweit sie gesetzlich zulässig ist, und bedarf in jedem Einzelfall unserer vorherigen Zustimmung.
(5) Die Übergabe der Ware und damit der Gefahrübergang erfolgen:
a) bei Heizöl am Befüllstutzen, an dem der Befüllschlauch des Tankwagens mit dem Rohrsystem der Tankanlage des Kunden verbunden wird;
b) bei der Befüllung von Tanks unter 1.250 Litern mit Zapfpistole an der Stelle, an der die Ware in den Tank eingefüllt wird;
c) bei loser Pelletsware an dem Ort, an dem die Ware aus dem Silofahrzeug über die Einblasschläuche in das Lagerstättensystem des Kunden übergeht;
d) bei sonstiger Ware mit Übergabe an der vereinbarten Lieferadresse bzw. mit Abholung.
(6) Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auch beim Versendungskauf erst mit Übergabe der Ware über.
§ 6 Annahmeverzug
(1) Der Übergabe im Sinne des § 5 steht es gleich, wenn der Kunde in Annahmeverzug gerät. Die Gefahr geht in diesem Zeitpunkt auf den Kunden über.
(2) Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, den hierdurch entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
(2) Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen vermischt, vermengt oder verbunden, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis der Menge der von uns gelieferten Ware zu der übrigen Ware.
(3) Der bestimmungsgemäße Verbrauch der Brennstoffe durch den Kunden ist zulässig und berührt die Zahlungspflicht nicht.
§ 8 Mängelrechte
(1) Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
(2) Offensichtliche Mängel, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind uns unverzüglich nach Erhalt der Ware anzuzeigen, bei Brennstoffen möglichst noch vor Verwendung, Be- oder Verarbeitung. Gegenüber Verbrauchern begründet eine unterbliebene Anzeige keinen Rechtsverlust; sie erleichtert jedoch die Aufklärung des Sachverhalts.
(3) Im Fall eines Mangels leisten wir nach Wahl des Kunden Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache. Wir können die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, tragen wir, sofern tatsächlich ein Mangel vorliegt.
(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie unmöglich oder verweigern wir sie, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Bei einem unerheblichen Mangel besteht kein Rücktrittsrecht. Ansprüche auf Schadensersatz bestehen nach Maßgabe des § 9.
(5) Stellt sich ein Mangelbeseitigungsverlangen als unberechtigt heraus, können wir die dadurch entstandenen Kosten ersetzt verlangen, wenn der Kunde erkannt oder fahrlässig nicht erkannt hat, dass kein Mangel vorliegt.
(6) Mängelansprüche bestehen nicht bei Schäden, die auf unsachgemäßer Lagerung, unsachgemäßer Verwendung oder auf Eingriffen Dritter nach Gefahrübergang beruhen.
§ 9 Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Ebenfalls unbeschränkt haften wir bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht – das heißt einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf – ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist unsere Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
(5) Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde von uns nicht. Herstellergarantien bleiben unberührt.
§ 10 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Verbrauchern steht bei Verträgen, die im Fernabsatz oder außerhalb unserer Geschäftsräume geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung, die diesen AGB als Anlage beigefügt und in unserem Online-Shop abrufbar ist.
(2) Das Widerrufsrecht besteht nach den gesetzlichen Vorschriften nicht bzw. erlischt vorzeitig insbesondere in folgenden Fällen:
a) bei Verträgen über die Lieferung von Heizöl, weil dessen Preis von Schwankungen auf den vorgelagerten Märkten abhängt, auf die wir keinen Einfluss haben und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können (§ 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB);
b) bei lose gelieferter Ware, insbesondere eingeblasenen Holzpellets, sobald diese nach der Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern – etwa der im Lager befindlichen Restmenge – vermischt worden ist (§ 312g Abs. 2 Nr. 4 BGB);
c) bei Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).
(3) Bei Verträgen, die im Ladengeschäft oder am Abholmarkt geschlossen werden, besteht kein Widerrufsrecht.
§ 11 Verbraucherstreitbeilegung
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 VSBG teilzunehmen.
§ 12 Ergänzende Regelungen gegenüber Unternehmern
Gilt nicht gegenüber Verbrauchern
Die nachfolgenden Regelungen gelten ausschließlich, wenn der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(1) Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von acht Tagen nach Erhalt, in Textform unter genauer Bezeichnung des Mangels anzuzeigen; versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen (§§ 377, 381 HGB). Unterbleibt die Anzeige, gilt die Ware als genehmigt.
(2) Das Wahlrecht hinsichtlich der Art der Nacherfüllung steht uns zu.
(3) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Ablieferung. Hiervon unberührt bleiben Ansprüche wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Ansprüche wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die gesetzlichen Sonderregelungen zum Lieferantenregress (§§ 445a, 445b, 478 BGB).
(4) Bei Lieferung von Flüssigkeiten und Schüttgütern per Tank- oder Silofahrzeug beträgt die zulässige Mengentoleranz gegenüber der vertraglich vereinbarten Menge plus/minus fünf Prozent. Abgerechnet wird die tatsächlich gelieferte Menge.
(5) Der Eigentumsvorbehalt nach § 7 erstreckt sich auf sämtliche Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern; er tritt uns bereits jetzt die daraus entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer in Höhe unserer offenen Forderungen einschließlich Umsatzsteuer ab. Wir nehmen die Abtretung an. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als zehn Prozent, geben wir Sicherheiten nach unserer Wahl auf Verlangen frei.
(6) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist unser Geschäftssitz in Oberndorf am Neckar. Wir sind darüber hinaus berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen. Ausschließliche gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland bleiben zwingende verbraucherschützende Vorschriften des Aufenthaltsstaates unberührt.
(2) Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, Oberndorf am Neckar.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Gesetzliche Pflichthinweise
Heizöl EL – steuerliche Kennzeichnung
Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen. In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.
Angaben zur Energieeffizienz
Über die Wirksamkeit von Energieeffizienzmaßnahmen und entsprechend verfügbare Angebote können Sie sich mit Hilfe der bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) unter www.bfee-online.de öffentlich geführten Anbieterliste sowie der dort veröffentlichten Berichte zur Information der Marktteilnehmer informieren. Kontaktinformationen zu Verbraucherorganisationen, Energieagenturen und ähnlichen Einrichtungen finden Sie unter www.energiespartipps-oel.de/waerme.